Panoramafreiheit – Was darf man eigentlich alles fotografieren?

Eins vorweg: Ich bin kein Anwalt. Dieses Thema ist zwar wichtig, aber mindestens genauso staubtrocken und kompliziert. Alle Angaben in diesem Text wurden ausführlich recherchiert. Ich empfehle aber trotzdem sich genau zu informieren, welche Regeln im Urlaubsland gelten! Ich möchte hier nur  auf die Problematik aufmerksam machen und keinen rechtlichen Ratgeber schreiben!

Bei der Panoramafreiheit geht es um urheberrechtlich geschützte Gebäude, also Bauwerke bei denen der Eigentümer oder der Architekt die Rechte an einem Bauwerk, Design oder ähnliches hat, und somit selbst entscheiden kann ob und wie er das Gebäude vermarktet. Es geht als in erster Linie um Bilder die kommerziell vertrieben werden. Kommerziell bedeutet aber nicht nur das man die eigenen Bilder verkauft, kommerziell ist es schon wenn man die Bilder auf einer Webseite veröffentlicht, auf der man auch Reklame findet. Das gilt also für die allermeisten Blogs genauso wie für Facebook.

Die Panoramafreiheit garantiert uns Fotografen, das wir alle öffentlichen Gebäude von einem öffentlichen Platz aus fotografieren dürfen. Das gilt auch für urheberrechtlich geschützte Gebäude, schließt aber militärische Gebäude und ähnliche staatliche Gebäude mit Sicherheitserwägungen aus.

„Von öffentlichen Plätzen aus“ bedeutet das man alles was man als Fußgänger sieht auch fotografieren kann, zumindest ohne technische Hilfsmittel. Also die Verwendung von Drohnen, Leitern oder extrem hohen Stativen ist hier schon problematisch. Fotografiert man zum Beispiel aus dem Fenster von einem Hotelzimmer oder einer Wohnung greift die Panoramafreiheit nicht.

Ebenso gilt sie  nur wenn das Kunstwerk, darunter fallen auch Statuen, Schilder, Schriftzüge, Graffiti und ähnliches, auch bleibend ist. Handelt es sich beispielsweise um Sandskulpturen, verhüllte Gebäude oder Kreidemalerei, gilt wieder das Urheberrecht des Kunstschaffenden.

Bei privaten Gebäuden bedarf es einer Erlaubnis, aber nur wenn man das Privatgebäude explizit fotografieren möchte. Steht es im Kontext zu einem öffentlichen Gebäude gilt als Beiwerk. Es kommt also sehr darauf an, was auf dem Bild zu sehen ist, und wie es fotografiert wurde.

Übersicht über die Niveaus der Panoramafreiheit in Europa
Maximilian Dörrbecker (Chumwa) Wikipedia

Bei der hier gezeigten Grafik sieht man recht gut wie die einzelnen Länder in Europa die Panoramafreihet regeln. Einige Länder, wie Italien haben faktisch gar keine Panoramafreiheit. Möchte man aber die alte Gebäude im Rom dennoch fotografieren, braucht man sich keine Sorgen. Das Urheberrecht erlischt 75 Jahre nach dem Tod des Rechteinhabers. Das Kolosseum kann man somit bedenkenlos ablichten.

Typische Passage in Bolongna. Hier greift die Panoramafreiheit.
Auch wenn es keine Panoramafreiheit in Italien gibt, stellen so alte Gebäude kein Problem dar. Die Personen auf dem Bild sind ebenfalls unproblematisch.

Anders sieht zum Beispiel in Dänemark aus. Für Gebäude gilt die Panoramafreiheit, für Statuen aber nicht. Die kleine Meerjungfrau in Kopenhagen ist ein sehr beliebtes Fotomotiv  für Touristen. Dementsprechend oft hagelt es Abmahnungen!

Der Eiffelturm ist ebenfalls nicht mehr geschützt, und kann von jedermann fotografiert und veröffentlicht werden. Will man ihn aber bei Nacht, also mit eingeschalteter Beleuchtung, fotografieren benötigt man eine Genehmigung vom Betreiber der Lichterkette.

 

Personen fotografieren

Möchte man eine Straße, einen Platz oder ein Gebäude fotografieren und auf dem Bild befinden sich zufällig ein paar Personen, so ist das kein Problem. Diese Personen gelten dann einfach als Beiwerk. Liegt der Schwerpunkt des Bildes aber eindeutig auf einer Person oder einer Gruppe greift das Persönlichkeitsrecht. Hier bedarf es einer Erlaubnis der Personen die wir fotografieren wollen. Am besten schriftlich. Ist die Person minderjährig braucht man die Einwilligung der Eltern!

Fazit der Panoramafreiheit

Das Thema ist wesentlich komplexer als diese paar Zeilen beschreiben. Ich empfehle jedem sich genauer zu informieren, was man wo und wie fotografieren darf, bevor ein Bild veröffentlicht. Sonst kann es  durchaus einmal passieren das man zur Kasse gebeten wird, und das wollen wir doch lieber verhindern.

11 Kommentare

  1. Wow, total interessanter Artikel. Und so wichtig für Blogger! Muss gestehen, dass ich mir zwar Gedanken über Bilder von Menschen gemacht habe, aber auf Urheberrechte in Bezug auf Häuser und Bauwerke habe ich bisher nicht gedacht. Also sehr wertvoller Artikel. Danke!

  2. Hey Ina
    Toller Beitrag, grundsätzlich habe ich mich noch nie mit dem Thema befasst. Natürlich wusste ich, dass man nicht irgendwelche Personen fotografieren darf und dies veröffentlichen. Bezüglich so starken Regeln in den div. Ländern hatte ich aber keine Ahnung. Da sollte man wohl schon aufpassen! Danke für deine Aufklärung zu dem Thema!
    alles liebe, meli
    https://melslybeauty.wordpress.com/

  3. Danke für die Übersicht!
    Leider ist das mit dem Fotografieren rechtlich nicht so einfach, da der Übergang von privatem und öffentlichem Grundstück häufig nur schwer erkennbar ist, besonders bei Anlagen (z.B Schloss Sanssouci).
    LG Lara

  4. Moin,

    Oh! Siest Du, da habe ich ja noch gar nicht drüber nachgedacht… ich knipse immer drauf los. Vielen Dank für diese wertvollen Informationen !!!

    Liebe Grüße von meinem Lieblingsleseplatzaus,
    Verena

  5. Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich selber auch noch nicht tief in das Thema eingestiegen bin. Ich versuche immer nur keine fremden Menschen oder Autos auf meinen Fotos zu haben, alleine weil es mich selber auch stört, über den Rest habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Vielleicht auch weil ich z.B. dem Urban Exploring verfallen bin, auch wenn schon lange aufgrund von Zeitmangel nicht mehr so intensiv.
    Ich glaube, bislang bin ich mit „No Risk, no Fun“ noch ganz gut gefahren und werde mir auch in Zukunft bei Gebäuden und Co keine großen Gedanken machen und eher eine Abmahnung riskieren.

  6. ein wirklich äußerst interessanter Beitrag und ich finde es super, dass ihr es hier beleuchtet! was die Fotografie angeht, wissen viele Leute nämlich anscheinend nicht, was erlaubt ist und was nicht geht! dass man sich z.B. teilweise strafbar kann … und dann ist es natürlich auch nicht so einfach, die Grenzen überhaupt klar zu erkennen – zw. Privatgrund und Öffentlichkeit!

    die Tipps hier finde ich aber sehr hilfreich bei dieser Fragestellung 🙂

    liebste Grüße auch,
    ❤ Tina von liebewasist.com
    Liebe was ist auf Instagram

  7. So etwas ist nicht nur interessant, sondern auch äußerst wichtig. Ein schnell geschossenes Foto das man irgendwo hochlädt kann sonst auch ganz schnell ins Auge gehen. Das ist wirklich ein komplexes Thema und jeder, der die Fotos weiter verwenden möchte sollte sich unbedingt dahingehend selbst aufklären!

    Liebe Grüße,
    Verena von whoismocca.com und thepawsometyroleans.com

  8. Toller Beitrag! Ich habe mit meiner Anwältin auch schon so einen Beitrag geschrieben. Allerdings habe ich bei dir wieder etwas dazugelernt. Ich wusste gar nicht dass ich die Meerjungfrau nicht fotografieren darf. Puhhh….das hätte dann wohl auch schief gehen können. Muss ich mir wirklich genauer ansehen beim nächsten Städtetrip.

    Liebe Grüße
    Verena

  9. Unsere Welt wird immer komplizierter. Da schießt man ein harmloses Urlaubsfoto vor einem Gebäude und hat danach womöglich Ärger. Danke für die Info.

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