Praktische Tipps für die Rückkehr nach Deutschland-Zoll

 

Zoll Rückkehr nach Deutschland

Weiter geht es mit Tipps bei einer Rückkehr nach Deutschland und da speziell aus Norwegen, was eben bedeutet aus einem nicht EU Land. Im ersten Beitrag ging es um die Planung des Umzugs.

Zoll bei der Rückkehr nach Deutschland

Möchte man Umzugsgut mitnehmen nach Deutschland, kommt man um den Zoll gar nicht herum. Denn bei einem Umzug aus einem  nicht EU Land muss man so einiges beachten. Denn unter bestimmten Voraussetzungen ist man befreit von Einfuhrabgaben für Waren. (Art. 3 ff. Zollbefreiungsverordnung).

Die erste Frage ist, was sind da Waren bzw. Übersiedlungsgut wie es im Zoll Sprachgebrauch heißt.

Dazu gehören:

  • Hausrat
  • private Fahrzeuge aller Art
  • Haushaltsvorräte,sofern sie übliche Menge nicht übersteigen
  • Haus- und Reittiere
  • tragbare Instrumente und Geräte für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, sofern der Umziehende diese zur Ausübung seines Berufes benötigt.

 

Nicht als Übersiedlungsgut gelten:

  • alkoholische Erzeugnisse, aber wer nimmt schon Alkohol aus Norwegen in großen Mengen mit
  • Tabak und Tabakwaren
  • Nutzfahrzeuge
  • gewerblich genutzte Gegenstände, außer tragbaren Instrumenten und Geräten für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten

Es sind aber immer auch die Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Sachen zu beachten, also Waffen, Munition und art geschützte Tiere und Pflanzen, dürfen auch bei einem Umzug nicht mit. Beachtet da bitte speziell auch das man keine Blumenerde einführen darf und auch bei bestimmten Tieren fragen sollte wie es genau aussieht, so ging es uns mit unseren Stabschrecken, da hätten wir erst eine Bescheinigung gebraucht was für eine Art usw., der Aufwand wäre sehr groß gewesen zusätzlich zogen wir ja im Winter um, was ein Temperaturproblem bedeutet hätte, so haben wir die verschenkt.

Voraussetzungen und Regelungen – Übersiedlungsgut

Man muss mindestens 12 Monate außerhalb der EU gewohnt haben. Ausnahmen gibt es, wenn nachgewiesen wird, das man vor hatte mindestens 12 Monate dort zu leben, durch einen Arbeitsvertrag oder ähnliches. Die Abfertigung an einer deutschen Zolldienststelle ist dann gegeben wenn man den zukünftigen Wohnsitz in Deutschland haben möchte.

Dazu benötigt man als Nachweis ein bostedsattest, also eine Meldebescheinigung. Die man ganz einfach online beim skattetaten beantragen kann und dort auch ein internationales, also auch auf Deutsch. Zum Nachweis das man sich in Deutschland niederlässt wird ein Mietvertrag oder ein Arbeitsvertrag verlangt.

Die Waren müssen einem selbst gehören und das seit mindestens 6 Monaten, nachzuweisen mit Kaufverträgen. Unsere Sachen waren nicht so wertvoll oder neu, das wir das nachweisen mussten, wir hatten also keine Kaufverträge von unseren Sachen.

Die Sachen müssen dann auch wieder dem selben Zweck dienen und unterliegen 12 Monate der zollamtlichen Überwachung, sprich sie dürfen nicht verkauft, verschenkt oder verliehen werden. Macht man das muss man das dem Zollamt melden.

Zollanmeldung und Formular 0350

Die Waren, für die eine außertarifliche Zollbefreiung beantragt werden sollen, müssen immer schriftlich angemeldet werden. Dazu muss man das Formular: 0350 verwenden, das findet man hier

Die waren sind von der Einfuhrumsatzsteuer befreit nicht von Verbrauchssteuern befreit, sprich es ist noch an der Zolldienststelle eine Steuererklärung fürs Auto auszufüllen und die KfZ Steuer muss sofort bezahlt werden.

Wie im vorigen Beitrag schon erwähnt funktioniert das alles so einfach nur auf direktem Weg von Norwegen nach Deutschland, also mit der Fähre Oslo-Kiel.

Denn sonst gilt das: 

Waren müssen an der ersten Zollstelle der EU angemeldet werden.   
Die Gewährung der Einfuhrabgabenbefreiung als Übersiedlungsgut  kann allerdings nur durch die Behörden des Bestimmungslandes (hier Deutschland) erfolgen, da es für 1 Jahr der zollamtlichen Überwachung unterliegt.
Das bedeutet, wird Umzugsgut durch andere EU-Länder (z.B. Schweden oder Dänemark), die nicht Bestimmungsland sind, verbracht, ist immer ein Versandverfahren  T 1 erforderlich!
Für das Versandverfahren ist grundsätzlich eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben zu erheben.
                                                                                                
Bei einer deutschen  Zolldienststelle  würde das Versandverfahren beendet und eine gezahlte Sicherheit freigegeben werden. (Auskunft vom Zoll Januar 2019)

Also dann müsste man erstmal eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben bezahlen.

Da es doch alles oft kompliziert klingt was da so auf den Zollseiten steht und man sehr oft ganz individuelle Fragen hat, kann man sich jederzeit an den Zoll mit Fragen wenden, per Mail, Post  oder Telefon und es wird recht zügig und kompetent geantwortet und auch auf Rückfragen gut geantwortet, auch wenn man mal was im Beamtendeutsch nicht versteht. Wirklich sehr zu empfehlen, wir waren wirklich positiv überrascht.

Hier die Kontaktdaten:

Anfragen von Privatpersonen

Zentrale Auskunft
Montag bis Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-510
E-Mail: info.privat@zoll.de
Telefax: 0351 44834-590

Postanschrift:
Generalzolldirektion Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61 
01077 Dresden

Nach dem Übertritt der deutschen Grenzen, muss man also wenn man in Kiel ankommt direkt zum Zoll, der sich im Gebäude am Norwegenkai befindet. Nutzt man das Flugzeug und muss sein Umzugsgut anmelden, muss man natürlich durch die Rote Zone beim Zoll nicht durch die Grüne.

Unterlagen die man benötigt im Überblick:

  • Meldebescheinigung(bostedsattest) Norwegen
  • Mietvertrag/Arbeitsvertrag Deutschland
  • Quittungen, Belege das man die Sachen länger wie 6 Monate besitzt, vor allem bei teuren , wertvollen und neuen Sachen
  • Steuererklärung Auto, gibt es beim Zoll bzw. sendet der Zoll das Formular bei Nachfrage zu
  • Reisepass  oder andere Id Papiere aller Personen die umziehen
  • KfZ Brief aus dem hervor geht das man Besitzer des Autos ist und wie lange

 

Umzug nach Deutschland: Planung

 

6 Wochen zurück in Deutschland -Wie es uns so geht

 

Warum zurück nach Deutschland -Rückkehrer antworten Teil 2

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert